Langzeitarbeitslosen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten
Das Teilhabechancengesetz
Wir von MIKRO PARTNER unterstützen Sie dabei.
Überregional sind wir mit der Durchführung der beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) beauftragt. Unsere Auftraggeber sind die Bundesagentur für Arbeit & Jobcenter. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Personalgewinnung und -einführung.
Sie suchen motivierte Mitarbeiter
Und Sie möchten gerne auch langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance bieten? Dann ist das neue Teilhabechancengesetz genau das Richtige für Sie! Das Gesetz bietet die Möglichkeit, Sie als Arbeitgeber bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen umfassend und nachhaltig zu unterstützen. Hierfür stehen attraktive Förderpakete für Sie bereit:
• Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die Dauer von bis zu 5 Jahren
• Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung
• ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching für die geförderten Arbeitnehmer
Förderung
Zudem interessant
Gefördert werden reguläre Beschäftigungsverhältnisse und es gibt keine Nachbeschäftigungspflicht.
Fördermöglichkeiten nach § 16i SGB II
Wer wird gefördert?
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der viele Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist.
Wie wird gefördert?
Lohnkostenzuschuss für bis zu 5 Jahre
(1. Jahr: 100% | 2. Jahr: 100% | 3. Jahr: 90% | 4. Jahr: 80% | 5. Jahr: 70%)
+ Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching-on-the-Job durch MIKRO PARTNER)
+ Weiterbildungskostenzuschuss (in Höhe von bis zu 3.000 € während des Arbeitsverhältnisses)
Fördermöglichkeiten nach § 16e SGB II
Wer wird gefördert?
Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war
Wie wird gefördert?
Lohnkostenzuschuss für bis zu 2 Jahre
(1. Jahr: 75% | 2. Jahr: 50%)
+ Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching-on-the-Job durch MIKRO PARTNER)
+ möglicher Weiterbildungskostenzuschuss